Stand: November 2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der OmniDCrohku GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Gegenstand der Verträge sind Beratungsdienstleistungen in den Bereichen:
(2) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der Beratungsleistung nach dem Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für den Erfolg der Beratung wird nicht übernommen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Beratungsvertrag.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die notwendigen Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen und diesen die erforderlichen Kompetenzen einräumen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, so verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. Entstehen dem Auftragnehmer hierdurch Mehraufwendungen, sind diese gesondert zu vergüten.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, etc.
(3) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die geschuldete Gesamtleistung durch Verschulden des Auftragnehmers endgültig unmöglich wird.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(3) Der Auftragnehmer wird alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die Vertragssumme begrenzt.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
(1) An allen vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Plänen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke.
(3) Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten.
(1) Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen wurden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Berlin.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.